Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament gezie